Jul ‍‍2012 - תשעב / תשעג

Toleranz ohne Respekt

 

Erbschaft

Scharfsinnige Leser merken hier einen Zusammenhang zwischen der Vervollkommung Abrahams, und damit jedes Juden, dem Entstehen des jüdischen Volkes, dem Israel in Erbfolge gegeben wurde, und der Beschneidung. Statt einer Verletzung ist die Beschneidung nichts weniger als die Vervollkommung des Menschen vor G’tt, das unwiderrufliche Zeichen des Diener G’ttes und damit des Bundes zwischen G’tt und dem jüdischen Volk.

Erst nach seiner Beschneidung konnte Abraham mit Sarah den gemeinsamen Sohn Isaak zeugen, und beginnen, die Wurzel der jüdischen Nation einzupflanzen, aufzubauen und sie zu pflegen. Jahrhunderte später, beim Auszug aus Ägypten, war die Beschneidung innerhalb des Volkes fester Brauch. Während des 40- jährigen Aufenthaltes in der Sinai-Wüste haben anscheinend viele die Beschneidung versäumt, diese aber in einer Massenzeremonie beim Einzug ins Land Israel unter der Führung Joschua nachgeholt:

»Zu der Zeit sprach der Ewige zu Joschua: Mache dir scharfe Messer und beschneide die Kinder Israel wiederum, zum zweiten Mal. Da machte sich Joschua scharfe Messer und beschnitt die Kinder Israel auf dem Hügel Aralot. Und das ist die Ursache, warum Joschua sie beschnitt: Alles Volk männlichen Geschlechts, alle Kriegsleute, waren in der Wüste auf dem Wege gestorben, nachdem sie aus Ägypten gezogen waren. Das ganze Volk, das auszog, war zwar beschnitten; aber alles Volk, das in der Wüste auf dem Wege geboren war, nach dem Auszug aus Ägypten, war nicht beschnitten.« (Joschua 5,2-5)

Auch aus der potenziellen himmlischen Strafe für das absichtliche Verzichten auf Beschneidung kann man deren Bedeutung entnehmen. Sie bringt dem Menschen das tragische Karet, das heißt, seine Seele wird geistig vom Volk Israel entfernt und spirituell total abgeschnitten: »Und der unbeschnittene Männliche, der am Fleische seiner Vorhaut nicht beschnitten wird, selbige Seele wird abgeschnitten werden aus ihrem Volke; meinen Bund hat er gebrochen!« (1. Buch Moses 17,14) Die Eltern sollen im Gegenteil ihre Söhne am achten Lebenstag beschneiden: »Jedes Knäblein von euren Geschlechtern, wenn es acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden.« (1. Buch Moses 17,12)

Identität

So wird in der Tora mehrfach deutlich betont, dass die Beschneidung für Israels Identität als Volk unentbehrlich ist. Weiterhin erhalten Knaben ihre Namen bei ihre Beschneidung, wie einst Stammvater Abraham, dem G’tt seinen Namen Abraham gab und ihm befahl, das Gebot der Beschneidung zu beachten. Ebenso lehrt der Midrasch, dass Moses‘ Eltern ihm den hebräischen Namen Yekutiel zum Zeitpunkt seiner Brit Mila gaben (Pirke de-Rabbi Elieser). Somit wird die Identität des Säuglings sehr mit seiner künftigen Treue zum göttlichen Bund verknüpft. Jüdisch ist zwar jeder, der von einer jüdischen Mutter geboren wurde. Jedoch sind sowohl die Identität des Volkes als auch die der Einzelperson mit der Beschneidung verbunden. Dürfen wir sie einfach verschieben? Mit einem Verbot der Beschneidung von Kindern würden wir effektiv jedem Kind seine Identität verneinen, ihm jahrelang verbieten, zu sein, was er ist.

Dass die Brit Mila für Juden so bedeutend ist, und dass die zwangsverordnete Verschiebung der Beschneidung bis zum 14. oder 18. Lebensjahr aus jüdischer Sicht einen bedeutsamen Verstoß gegen das religiöses Gewissen darstellt, spielt in dem mittlerweile berüchtigten Urteil des Kölner Landgerichts keine Rolle. Es geht dabei zwar um ein muslimisches Kind, aber auch am Islam zeigt der Richter kein Interesse. Zudem besteht die Gefahr, dass dadurch auch die jüdische Brit Mila kriminalisiert werden kann.

Verurteilung

In dem Urteil des Kölner Landgerichts meint der Richter, dass »die Beschneidung des nicht einwilligungsfähigen Knaben weder unter dem Blickwinkel der Vermeidung einer Ausgrenzung innerhalb des jeweiligen religiös gesellschaftlichen Umfeldes noch unter dem des elterlichen Erziehungsrechts dem Wohl des Kindes (entspricht)«. In die Umgangssprache übersetzt heißt das: Wenn ein Knabe unbeschnitten ist, werden seine Religionsgenossen sich immerhin nett ihm gegenüber verhalten, sodass es keine Gefahr besteht, wenn der Richter ihm die Beschneidung bis zum 14. oder 18. Lebensjahr untersagt.

Und die zweite Hälfte des Zitats bedeutet ungefähr: Obwohl die Eltern fest daran glauben, dass die Beschneidung sehr wichtig für das künftige seelische Wohl des Kindes ist, ist der Richter anderer Meinung und findet, dass eine Beschneidung doch nicht so bedeutend ist.

Fragen

Man bekommt das Gefühl, dass nach der Meinung des Richters Religion zwar toleriert, nicht aber respektiert werden soll. Nirgends stellt sich der Richter die Frage, ob für die Eltern die Beschneidung aus religiösen Gründen von großer oder geringer Bedeutung ist. Warum, fragt man sich, geht das Gericht nicht auf die religiöse Bedeutung der Beschneidung ein? Ist sie ihm vielleicht egal?

Das Urteil ignoriert die ausdrückliche religiöse – und deshalb von der Gewissensfreiheit geschützte – Pflicht der Eltern, ihren Sohn am achten Lebenstag zu beschneiden. Mit dem Urteil lässt sich der Richter auf eine gefährliche Umdefinierung der Gewissensfreiheit ein. Das Prinzip der Gewissensfreiheit vermag die Überzeugung jedes Menschen zu respektieren und dafür Verständnis zeigen, dass manche Leute von etwas ganz anderem überzeugt sind und so ihr Leben gestalten. Der umstrittende Gerichtsentscheid ignoriert aber die Bedeutung der Beschneidung für die jeweiligen Religionsgemeinschaften.

Der Autor ist Gemeinderabbiner der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern und Mitglied der Orthodoxen Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD).