Sep ‍‍2023 - תשפג / תשפד

Das Urheberrecht im Judentum

Das letzte, 613. Gebot der Tora lautet:

»Jeder soll für sich selbst eine Tora-Rolle schreiben«,

Rabbiner zitieren fast immer Rabbiner aus früheren Generationen, wenn sie ihre Texte bearbeiten – natürlich nicht, ohne auch die redaktionelle Leistung ihrer rabbinischen Kollegen zu erwähnen.

Es gibt eine alte jüdische Tradition, die besagt, dass das Zitieren nicht nur für den aktuellen Rabbiner gut ist, sondern auch für frühere Generationen von Rabbinern und sogar für das gesamte jüdische Volk. In den Sprüchen der Väter (Pirkei Avot 6:6) heißt es: Wer etwas im Namen dessen mitteilt, der es gesagt hat, bringt der Welt Heil, so wie es hieß: »Esther sagte es dem König im Namen von Mordechai« (Esther 2:22).

Außerdem heißt es über verstorbene Gelehrte, dass jeder Talmid Chacham (Gelehrter), in dessen Namen etwas aus der jüdischen Tradition gesagt wird, »im Grab dieses Gut gleichsam mit ihm sagt«. Er lebt in den Köpfen seiner Schüler weiter, wird aber gleichsam aktiv in all die Lektionen einbezogen, die seine Schüler aus seiner Weisheit zitieren.

Warum ist es für Rabbiner wichtig, andere Rabbiner ausgiebig zu zitieren, sowohl im Hinblick auf die Autorenschaft als auch bei der Bearbeitung von Texten?

Das Urheberrecht im Judentum hat eine lange und wechselvolle Geschichte. Wir sind das Volk des Buches. Unsere Entstehungsgeschichte beginnt mit einem Text. Einem Text, der nicht einem Studium entsprungen ist, sondern mitten in der Wüste von G’tt selbst gegeben wurde.

Hier entstand der berühmte Spruch: »So wie die Wüste niemandem gehört, kann sich auch niemand als alleiniger Besitzer der Tora bezeichnen«. Das Bemerkenswerte daran ist, dass der Talmud dieser »Verfassung des Judentums« feststellt, dass G’tt, der Autor dieses Textes, nichts anderes will, als dass dieser Text von jedem in jeder Generation kopiert und endlos zitiert wird.

Wir sind das Volk des Buches. Unsere Entstehungsgeschichte beginnt mit einem Text.

Das letzte, 613. Gebot der Tora lautet: »Jeder soll für sich selbst eine Tora-Rolle schreiben«, so das Sefer Hachinuch, ein anonymer rabbinischer Text aus dem 13. Jahrhundert. Wenn man eine Tora-Rolle selbst schreiben kann, sollte man das tun. Andernfalls sollte man einen professionellen Sofer (einen Schreiber) damit beauftragen.

Wenn man sie selbst schreiben kann, ist das sehr lobenswert und wird so angesehen, als hätte man die Tora selbst vom Berg Sinai erhalten (B. T. Menachot 30a). Dazu steht geschrieben (5. Buch Mose 31,19): »Und nun schreibe dir dieses Lied auf und lehre es die Israeliten; lege es ihnen in den Mund, damit dieses Lied ein Zeuge für Mich gegen die Israeliten sei«. Die Bedeutung dieses Verses ist: Schreibe die gesamte Tora auf, in der dieses Lied Ha’asinu (5. Buch Mose 32) beschrieben wird. Und lehre es jede Generation wieder und wieder, gratis.

G’tt wollte, so heißt es im Sefer Hachinuch (siehe auch Maimonides, Sefer Hamitzwot, das Buch der Gebote, Gebot 18) dass jeder eine Tora-Rolle zu Hause hat, um sie täglich zu lesen und daraus zu lernen. Wenn man diese nämlich in seinem eigenen Haus aufbewahrt, kommt man automatisch dazu, sie regelmäßig zu studieren, sodass man lernt, G’tt zu fürchten und die Gebote und Verbote gut zu kennen.

Obwohl viele Menschen Tora-Rollen von ihren Eltern erben, will G’tt doch, dass jeder in jeder Generation seine eigene Tora neu schreibt, sodass viele Bücher vorhanden sind, die man auch an andere verleihen kann. Außerdem ist ein neuer, frisch geschriebener Text in der Regel schöner als eine antike Tora-Rolle, weshalb er auch angenehmer zu lesen ist.

Auslegungen Im Sefer Hachinuch heißt es weiter, dass dies nicht nur für den Tora-Text gilt, sondern auch für alle Erklärungen und Auslegungen der Tora. Unterm Strich propagiert das Judentum, dass wir kein Copyright auf alle jüdischen Quellen kennen, in denen die Tora ausgelegt wird. All diese Texte umfassen so gut wie die gesamte traditionelle Literatur. Und überall gilt hier das bekannte talmudische Sprichwort, das G’tt und Mosche erklärten: »Wie habe ich euch gelehrt? Gratis und für nichts! So sollst du es auch künftigen Generationen ohne Entschädigung und umsonst weitergeben« (B.T. Nedarim 37a).

KOPIERPFLICHT

Kurz gesagt, für praktisch die gesamte klassische jüdische Literatur bedeutet dies zunächst: Es besteht eine uneingeschränkte Kopierpflicht. Es bedeutet weiterhin: Es gibt keinerlei finanzielles Urheberrecht darauf, und es existiert drittens auch eine uneingeschränkte Pflicht zur freien Bildung, die gebietet, diese Texte immer und überall, unbelastet von nationalen Grenzen, selbstlos weiterzugeben und zu praktizieren.

Das geht so weit, dass der Talmud (B.T. Bechorot 29a) ohne mit der Wimper zu zucken feststellt, dass, wenn ein rabbinischer Richter, ein Dajan, eine Vergütung für seine juristischen Dienste verlangt, dies zu einem ungültigen Urteil führt. Ein kompliziertes Gerichtsurteil wird an Ort und Stelle wertlos, wenn die Beteiligten eine Vergütung dafür verlangen.

Aber das Judentum wäre nicht das Judentum, wenn es so einfach wäre. Sicherlich sah und sieht die Praxis anders aus. Die erste Frage ist, warum es für Rabbiner wichtig ist, andere Rabbiner ausführlich zu zitieren. Rabbinische Literatur ist Zitierliteratur, war ein gängiges Sprichwort. Die Bedeutung dieser Aussage sollte nicht unterschätzt werden. Es hat mit der Bedeutung der jüdischen Tradition zu tun.

Die jüdischen Überlieferungen sind so mächtig, weil sie letztlich auf dem reinen Wort G’ttes beruhen.

Selbst die Auslegung der Tora wurde Mosche auf dem Berg Sinai gegeben und schließlich etwa 200 in der Mischna, der mündlichen Lehre, und etwa 500 im Talmud, dem Kommentar zur mündlichen Lehre, niedergeschrieben. Alles kommt von oben, unverfälscht und authentisch.

Wer es wagt, seine eigenen Interpretationen als maßgebend zu betrachten, begeht einen schwerwiegenden Verstoß gegen die jüdische Tradition.

Sobald ein Rabbiner oder Gelehrter seine eigenen Gedanken, wie genial auch immer, auf die reine Tradition projiziert, korrumpiert er die ursprüngliche Überlieferung. Deshalb können Rabbiner die Texte in modernen und ansprechenden Begriffen erklären und rezitieren. Aber selbst etwas an der ursprünglichen Bedeutung der traditionellen Worte zu ändern, wäre eine Todsünde.

Das ist der Grund, warum die jüdische Tradition so rein geblieben ist.

Und so muss es auch bleiben. Jede moderne rabbinische Erklärung beginnt mit einem Vers aus der Tora selbst oder einem Zitat aus dem Talmud. Alles, was wir erschaffen, muss sich darauf stützen. Andernfalls verliert jede rabbinische Erklärung ihren Wert und kann sogar zur »Apikorsut« oder Ketzerei werden. Die rabbinische Welt ist in dieser Hinsicht sehr streng. Das klingt ein bisschen extrem, aber das ist die rabbinische Realität.

Prinzipien

Diese lange Einleitung ist notwendig, um einige grundlegende Prinzipien des Judentums zu verstehen. Es gibt eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob es im Judentum ein Urheberrecht gibt. Trotzdem vertreten einige traditionelle Gelehrte die Auffassung, dass jeder Mensch ein unbegrenztes Urheberrecht auf alle seine geistigen Produkte hat. Der renommierte »Scho‘ejl uMeischiv«, Rabbiner Josef Nathansohn (1808–1875), stellt unmissverständlich fest, dass jeder Schriftsteller ein Urheberrecht »für immer« hat (Responsa »Scho’ejl uMeischiv« I:44).

Er vergleicht dies mit jeder anderen Erfindung oder jedem anderen Produkt, an dem der ursprüngliche Schöpfer die vollen Rechte hat. Er argumentiert damit, dass dies unter allen Völkern als Recht anerkannt ist, und dass unsere Tora nicht anders darüber denkt.

Der »Beit Jitzchak«, Rabbi Jitzchak Schmelkes (1827–1905), ist jedoch anderer Meinung und argumentiert, dass es »so etwas wie intellektuelles Eigentum nicht gibt«, weil intellektuelle Produkte keine greifbaren, konkreten Gegenstände sind und keine Eigentumsrechte an ihnen geltend gemacht werden können.

Die letztgenannte Autorität erkennt zwar an, dass man Eigentümer seiner physischen Schriften ist, nicht aber Eigentümer des geistigen Inhalts seiner Werke. Sobald ein »origineller Gedanke« veröffentlicht und alltäglich geworden ist, wird er vom ursprünglichen Schöpfer für alle freigegeben, sobald er seine Bücher verkauft hat.

Allerdings gibt es hier eine sehr klare Einschränkung. Wenn der Autor deutlich erklärt, dass er seine Urheberrechte nicht freigibt, behält er diese Rechte für sich, und es gilt dann ein ziemlich festes Urheberrecht (Beit Jitzchak, Jore Dea 75). Aber es gibt noch viele andere Details.

Jede moderne rabbinische Erklärung beginnt mit einem Vers aus der Tora oder einem Talmud-Zitat.

Rabbi Schimon Sofer (1820–1883) führt dies näher aus und erklärt, dass dieses Urheberrecht zwar existiert, aber nicht viel mehr als »tovat hana‘a« ist, eine Art »Goodwill«-Recht, das zum Beispiel nicht an die Kinder vererbt werden kann (Responsa Hitorrerut Teschuwa 232). Dennoch räumt auch er ein, dass dieses Urheberrecht, wenn es von der Regierung als solches anerkannt wird, vom jüdischen Recht wiederum voll als finanzielles Recht akzeptiert wird. So viel wiederum zum geistigen Eigentum an Schriften nicht-religiöser Natur.

Aussagen über die Tora oder die Halacha

Der »Chatam Sofer«, Rabbi Mosche Sofer (1762-1839), stellt jedoch klar, dass für Aussagen über die Tora oder die Halacha (das jüdisches Gesetz) keine Urheberrechte gelten, weil man »dafür keine Belohnung verlangen und in dieser Welt keinen Genuss daraus ziehen darf« (Responsa Chatam Sofer, Choschen Mischpat 79). Auch der »Beit Yitzchak« (Responsa Choschen Mischpat 80) teilt die Meinung, dass im Falle von »Worten der Tora« keine finanziellen Rechte auf geistiges Eigentum geltend gemacht werden können, »aufgrund der Regel, G’tt und Mosche haben dies umsonst getan. Das sollst du auch«.

Es besteht eine Pflicht zur freien Bildung, die gebietet, diese Texte selbstlos weiterzugeben.

»Dina Demalchuta Dina«

Dennoch wurden im Laufe der Generationen und insbesondere ab dem 16. Jahrhundert von verschiedenen Rabbinern alle möglichen Maßnahmen ergriffen, um die Rechte von Verlegern und Autoren so weit wie möglich zu schützen. Auf jeden Fall gilt heute das nichtjüdische Urheberrecht als »Leitlinie« auch für jüdische Bürger. Dies beruht auf der Regel »Dina Demalchuta Dina«, das weltliche Recht gilt natürlich auch für jüdische Bürger.