Dez ‍‍2012 - תשעב / תשעג

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Beschneidung von Jungen

29. Kislev 5773 / 13. Dezember 2012

Die Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland begrüßt das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Beschneidung.

„Es muss mehr als bloßer Zufall sein, daß die Beschneidungsdebatte ausgerechnet am jüdischen Chanukkah-Fest zu einem positiven Entscheid gelangt ist,“ meint Rabbiner Aharon Ran Vernikowsky, „erinnert uns dieses Fest doch an die großen Wunder, welche die Juden vor über 2000 Jahren vor der hellenistischen Zwangsassimilation erretteten! Schon damals sollte den Juden die Beschneidung per Gesetz verboten werden, doch das Recht auf freie Religionsausübung konnte auf wunderbare Weise behauptet werden und bietet seither Anlaß zur Feier.“

Auf der Grundlage des vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes wurde eine Rechtssicherheit geschaffen, die die jüdische Religionsgemeinschaft ermutigen darf, weiterhin das Gebot der Beschneidung am 8. Tage zu vollziehen. Damit wurde das im Grundgesetz verankerte Recht auf Religionsfreiheit politisch und rechtlich zusätzlich gestärkt.

Wenn auch die Untertöne der Debatte oft unsachlich, heftig und verletzend ausgefallen sind, blickt die ORD, gestärkt durch das klare Signal der Politik zugunsten der Religionsfreiheit optimistisch in die Zukunft und hofft, daß jüdisches Leben weiterhin in Deutschland aufblühen wird und sich willkommen fühlen darf!

Die ORD ist die Vereinigung orthodoxer Rabbiner in Deutschland. Sie wurde 2003 gegründet und hat heute 45 Mitglieder. Das Ziel der Orthodoxen Rabbinerkonferenz Deutschland ist es, sich um das jüdische Leben und den Erhalt und die Weiterentwicklung von jüdischer Tradition und Halacha in Deutschland zu kümmern, wobei vor allem die Zuwanderung der Mitglieder aus den ehemaligen GUS-Staaten eine besondere Aufmerksamkeit erfahren soll.

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