Jul ‍‍2011 - תשעא / תשעב

Wie schneidet man am Schabbat Gemüse?

Und folgendermaßen definiert der RamBam diese Arbeit nach halachischem Verständnis:

Das Zerlegen einer festen Masse (eines Materials, einer Substanz oder auch einer Speise) in viele sehr kleine Teile, so dass diese nun benutzbar werden. (RamBam, Hilchot Schbabat. 8. Ab, Halacha 15). Daraus leiten unsere Gelehrten auch das Verbot ab, Gemüse oder Obst am Schabat sehr klein zu schneiden. Daher hat man am Schabat darauf zu achten, wie man z.B. einen Salat zubereitet. Denn wenn man das Gemüse sehr klein hackt, kann dies schon ein Verbot sein.
Vielmehr hat man Gemüse, Salat und Obst am Schabbat immer so zu schneiden, dass die Stücke relativ groß sind und nicht zu klein. Petersilie, Dill, Zwiebeln und anderes Gemüse, welches man normalerweise sehr klein schneidet, darf man am Schabat in keinem Falle wie normalerweise klein hacken.

Es sei hinzugefügt, dass dieses Verbot  – was Speisen betrifft – sich in den meisten Fällen auf Gemüse und Obst bezieht (Speisen, die in der Definition von “Gidul Karka“ sind, also alles was „von der Erde wächst“). Speisen, wie z.B. Fleisch, Eier oder Fisch, welche nicht Gemüse und Obst sind (und welche essbar sind, also nicht roh), sind in diesem Verbot nicht beinhaltet. Daher darf man am Schabbat gekochtes Fleisch sehr klein schneiden und auch mahlen, jedoch nicht mit einem dafür speziellen Gerät/Maschine/oder Werkzeug, sondern auf eine einfache Weise mit einem normalen Schneidemesser (siehe zu all diesen Halachot mit ihren verschiedenen Besonderheiten vor allem im Schulchan Aruch, Hilchot Schabat סימן שכז)

Einige unserer Poskim und Gelehrten streiten nun darüber, ob das “Zerquetschen“ einer Speise (also nicht das Kleinhacken oder Zerbröseln, sondern das Zerstampfen ist hiermit gemeint) im Verbot des Mahlens inbegriffen ist oder nicht. Darf man also am Schabbat eine Banane (für ein Baby z.B.) oder ein Avocado (um es aufs Brot zu streichen) zerquetschen? Viele verbieten das Zerquetschen oder Zerstampfen einer Speise am Schabbat (u.a. der Chason Isch, ebenso Rav Mosche Feinstein). Jedoch erlauben wir es, dass man dies durch einen “Schinui“ (eine “geänderte“, nicht normale Art und Weise) macht. So darf man z.B. einen Avocado statt mit der Gabelspitze mit dem Gabelgriff zerstampfen und aufs Brot streichen (siehe Igrot Mosche, 4. Teil סימן עד). Gemüse und Obst, welche sehr weich sind, ebenso Gemüse und Obst, welche schon weich gekocht sind, darf man am Schabbat sehr klein schneiden oder zerquetschen, da diese ihre feste und harte Substanz verloren haben, und das Verbot des Mahlens seine halachische Voraussetzung hier verloren hat. (Schmirat Schabat Kehilchata, 6. Ab.)

Generell aber gilt: Normales, festes, nicht weich gekochtes Gemüse und Obst wird am Schabbat stets in relativ große Stücke geschnitten und niemals klein gehackt.

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