Mrz ‍‍2012 - תשעב / תשעג

Was ist eine Mechirat Chamez (Chamez-Verkauf) ?

Dass es einen Aspekt in sich schließt, den wir so in der Kaschrut-Vorschriften nicht kennen: Die Tora verbietet das bloße Besitzen von Chamez in den Pessachtagen. (siehe Chumasch Schmot, 13:7) Daher müssen wir noch vor Pessach jeglichen Chamez aus unserem Besitz schaffen. Oder halachisch gesprochen: Der Chamez darf, wenn Pessach kommt, nicht in jüdischem Besitz sein. Dies kann an sich auch durch einen Chamezverkauf an einen Goy erfolgen. Denn dann wäre der Chamez nicht mehr in jüdischem Besitz. Die erste (eindeutige) talmudische Quelle für diese Halacha finden wir in einer Tosefta (talmudische Lehre) im Talmud Pessachim: „Ein Jude und ein Goy, die sich auf einem Schiff befinden.. so darf der Jude dem Goy seinen Chamez verkaufen..jedoch muss dieser ein rechtswirksamer Verkauf sein.“ (Tosefta in 2. Ab., Talmud Pessachim). Ebenso finden wir im Talmud Pessachim ähnliche kontextbezogene Diskussionen über jüdischen Chamez in nichtjüdischer Hand, ebenso umgekehrt über nichtjüdischen Chamez in jüdischer Hand.

Allgemein galt diese Möglichkeit des Chamez-Verkaufes viele Jahre als eine Option, die faktisch aber selten genutzt wurde. In den Schriften der späteren Rischonim finden wir in den Responsen des „Trumat Hadeschen“ eine Wiederaufnahme dieser Thematik. Dieser schreibt, dass ein Jude, in dessen Besitz sich teurer Chamez befindet, welchen er vor Pessach nicht wegschaffen oder verzehren kann, diesen dann vor Pessach an einen Nichtjuden verkaufen kann oder ihm schenken darf, jedoch er darauf zu achten hat, dass der Verkauf halachisch rechtsgültig und ordnungsgemäß ist. Nach Pessach darf dann der Chamez wieder an seinen ursprünglichen Besitzer zurückverkauft werden. Ebenso formuliert dann der Schulchan Aruch diese Halacha und spricht von einer „Mechira Gemura“, sprich: von einem „ halachisch vollständigen undgültigen Verkauf“ (siehe in: הלכות פסח תמ“ח סעיף ג‘ ). Was aber ist ein vollständiger Verkauf? Hierzu muss man wissen, dass es nach talmudischem Recht verschiedene Formen eines halachischen Kauftaktes (Kinyan) gibt: Kaufakt mittels Geld (Kessef), Kaufakt von mobilen Gegenständen (wie eben Chamez ), welche sich automatisch schon auf immobilen Gütern befinden (wie z.B. Häuser, Felder etc.) und automatisch mit den Immobilien mitverkauft werden (Kinyan Agav) und vieles mehr (siehe v.a. in Talmud Kiduschin). Die Mischna Brura legt fest, dass im Falle von Chamez-Verkauf von vornherein aber ein Kaufakt stattfinden muss, der nach Toragesetz (DeOrayta) rechtswirksam ist, da doch das Verbot des Chamezbesitzes selber ein Toraverbot ist. Daher hat man den Chamez immer von vornherein mittels Geld an einen Goy zu verkaufen, sogar wenn die Summe sehr geringfügig ist. (Mischna Brura, הלכות פסח סימן תמ“ח ס“ק י“ז )

Heutzutage, wenn wir Mechirat Chamez durchführen, versuchen wir auf allen möglichen halachischen Ebenen diesen Verkauf zu vollziehen: mittels Geld, aber auch mittels Vertrag, Kinyan Chalifin usw. Dies alles um sicherzugehen, dass der Verkauf tatsächlich auf allen möglichen Ebenen halachisch rechtswirksam ist. (siehe auch Mischna Brura)

Da der Chamez-Verkauf verschiedene Halachot in sich birgt, die viele nicht kennen, ist es immer ratsam, sich an einen Rabbiner oder hier in Deutschland an die ORD zu wenden und z.B. durch das Ausfüllen eines Fomulars den Rabbiner oder die ORD zum Gesandten (Schaliach) zu machen, welche stellvertretend für den Besitzer den Chamez verkaufen.

Zwar finden wir (besonders unter den Acharonim) einige Gegner des Chamez-Verkaufes (wie z.B. der GR’A – Gaon von Vilna. Manche religiöse Juden haben daher den Brauch nach Pessach keinerlei richtigen Chamez zu verzehren, der während der Pessachzeit verkauft worden ist), jedoch hat es sich eingebürgert, dass wir alle vor Pessach eine Mechirat Chamez zu machen haben, auch diejenigen welche keinen wirklichen Chamez mehr in ihrem Besitz haben.

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