Jan ‍‍2013 - תשעג / תשעד

Den Schabat brechen um Leben zu retten (Teil 1)

„פיקוח נפש דוחה שבת“

“Das Retten von Menschenleben darf das Schabatgesetz verletzen“. Diese ist eine Regel der Schabat-Vorschriften, dass nämlich um Menschenleben zu retten, es uns erlaubt, ja befohlen ist, ist den Schabat zu brechen.

Hierfür gibt es verschiedene Quellen in der Tora. Der Talmud zitiert vor allem 2 Quellen. Die erste ist folgender Vers: „So sollen die Kinder Israels den Schabat einhalten, dass sie den Schabat in allen Geschlechtern halten.“ (2. Buch 31:16) Diesen Vers interpretiert der Talmud so: „Entweihe einen Schabat, um viele Schabatot einzuhalten.“ (Talmud Yuma, Blatt 85). Hiermit ist gemeint: Die Tora hat Wert darauf gelegt, dass der Mensch den Schabat Zeit seines Lebens so lange wie möglich einhält, daher erlaubt die Tora, dass wir in Fällen, wo Menschenleben gerettet werden muss die Heiligkeit des Schabats brechen, weil dadurch doch der Gerettete die Möglichkeit hat, da er lebt, selber viele Schabatot genießen und einhalten zu können.

Eine zweite Meinung im Talmud benutzt aber eine anderen Vers der
Tora als Quelle: „Beobachtet meine Gesetze und meine Rechtsvorschriften; wer sie übt, wird durch sie leben“. Hierzu sagt der Talmud: „Durch sie leben – und nicht durch sie sterben.“ (Talmud Yuma, Blatt 85). Damit ist gemeint: Die Tora ist zum Leben gegeben, ihre Gebote sind nicht da, damit wir durch sie sterben. Daher dürfen wir Menschenleben retten, selbst wenn wir dadurch den Schabat brechen, denn auch der Schabat ist ein Gebot der Tora, dessen Einhalten nicht zum Sterben führen darf, indem wir Hilfe unterlassen, und dann andere durch unser Einhalten des Schabats sterben.

Der Talmud erklärt nun den halachischen Unterschied, der sich aus den beiden verschiedenen Quellen ergibt: Im Falle eines Zweifels (halachisch: Ssafek), ob Menschenleben wirklich gefährdet ist am Schabat, dürften wir an sich nur gemäß der zweiten Auslegung den Schabat selbst brechen. Denn die zweite Meinung lernt aus der Tora, dass der Grund, warum wir den Schabat brechen dürfen das bloße menschliche Leben ist, welches der Tora wichtig ist, und dieses müssen wir auch gegen das Schabatgesetz retten und schützen, selbst im Zweifelfall. Ein weiterer halachischer Unterschied, der sich aus den verschiedenen Methoden ergibt, ist die Frage, ob man den Schabat für das kurzzeitige Weiterleben eines Menschen brechen darf. Nach der Auslegung, wonach der Schabat gebrochen werden darf, damit man viele, weitere Schabatot einhalten kann (also lange noch leben wird) wohl nicht.

In dieser Frage hat u.a. der RamBam (Maimonides) ziemlich eindeutig entschieden. Wichtiges schreibt der RamBam hierzu: „Es ist verboten unnötig zu warten (oder zu zögern), wenn es um das Retten von Menschenleben oder um das Retten eines ernsthaft gefährdeten Kranken (Chole Scheyesch Bo Ssakana) am Schabat geht, denn es steht geschrieben: „Durch sie leben“ – nicht aber durch sie sterben. Hieraus lerne, dass die Gesetze der Tora nicht für Rache, sondern für Barmherzigkeit, Wohltat und Frieden in der Gesellschaft stehen.“ ( RamBam, Hilchot Schabat, 2. Kap – 3. Halacha)

Ebenso hat der Schulchan Aruch festgelegt:

„Selbst ein Mensch, der, wenn er am Schabat durch Schabatentweihung gerettet würde, nur wenige Augenblick noch leben würde (danach aber sterben würde), wird am Schabat gerettet, und für ihn wird der Schabat gebrochen.“ (Schulchan Aruch, הלכות שבת שכט סעיף ד‘ ).

Und so halten unsere Poskim fest (siehe dort auch Mischna Brura und siehe Beyt Halevi): Der Schabat wird für das Retten von Menschenleben, sogar im Zweifelfalle, und sogar wenn wir dadurch das Leben eines Menschen nur für einige wenige Augenblicke verlängern können, gebrochen, und diese ist eine Mizva und Pflicht der Tora.