Mai ‍‍2019 - תשעט / תשף

Omerzeit als Trauerzeit

Während der Omer-Zeit wurde das jüdische Volk von verschiedenen Tragödien heimgesucht. Die 24.000 Schüler von Rabbi Akiwa (1. Jahrhundert) starben genau in der Zeit zwischen Pesach und Schavuot einen seltsamen Tod.

Der Aruch Haschulan (493: 1) fügt hinzu, dass die meisten antisemitischen Dekrete im Mittelalter in Frankreich und Deutschland genau in dieser Zeit ausgearbeitet oder erlassen wurden. Er gibt auch an, dass es andere Gründe dafür gibt, dass die Omer-Zeit als Trauerzeit angesehen werden kann und dass die Omer-Tage „Tage der Prüfung“ sind. Deshalb ist es ein alter jüdischer Brauch, in der Omerzeit bestimmte Trauerbräuche zu beachten. Man heiratet nicht, man schneidet und rasiert sich nicht.

Die vier verschiedenen Minhagim (Bräuche)
Innerhalb der verschiedenen jüdischen Gemeinden haben sich verschiedene Bräuche hinsichtlich der Frage herausgebildet, an welchen Tagen der Omer-Zeit die vorgenannten Bräuche gelten.

A. Der erste Minhag geht davon aus, dass die Jünger von Rabbi Akiwa zwischen dem zweiten Tag des Pessachfestes und 15 Tagen vor Shavuot gestorben sind. Da zwischen dem zweiten Tag des Pessachfestes und Schavu’ot neunundvierzig Tage liegen, gibt es nur vierunddreißig „Trauertage“. Tatsächlich würden die obigen Beschränkungen für die gesamten vierunddreißig Tage gelten.
Miktstat Hajom Kekulo
Dies ist jedoch nicht die ganze Wahrheit. In Bezug auf die Trauerverordnung gibt es ein „Miktstat Hajom Kekulo“, ein Paras-Pro-Toto-Prinzip: „Ein Teil eines Tages wird als ganzer Tag gezählt“.

Nach diesem ersten Minhag durfte man sich also beispielsweise vom Morgen des vierunddreißigsten Tages bis Schawuot rasieren. Dies ist die Meinung von Rabbi Yosef Karo (1488-1577), siehe Schulchan Aruch Orach Chayim (493: 2) und die Erklärung der Mischna Berura.

B. Der zweite Minhag ist eine Variation des ersten. Dies setzt voraus, dass die Jünger von Rabbi Akiwa zwischen dem zweiten Tag des Pessachfestes und dem dreiunddreißigsten Tag des Omer ihr Leben verloren haben. Auf der Grundlage des oben erwähnten Grundsatzes der Vertraulichkeit in Bezug auf die Trauerordnung wäre es zulässig, sich am Morgen des dreiunddreißigsten Omertages zu rasieren. Dies ist die Meinung von Rabbi Mosché Isserles, dem Rema (Orach Chaim 493: 2).

C. Der dritte Minhag ist der Ansicht, dass die Jünger von Rabbi Akiwa dreiunddreißig volle Tage verstorben sind. Dieser Minhag geht davon aus, dass die Schüler von Rabbi Akiwa nur an den Tagen gestorben sind, an denen wir die Bitte aussprechen (Tachanun oder Nefilat apaim). Wenn man von den neunundvierzig runden Tagen die Tage abzieht, von denen kein Tachanun gesagt wird, bleiben dreiunddreißig Tage übrig. Die sechzehn Tage, an denen Tachanun ausgelassen wird, sind:

1. Sieben Tage Pessach
2. Sechs Schabbattage
3. zwei Tage Rosch-Chodesh Ijar und
4. ein Tag Rosch-Chodesch Siwan

Das Pars-Pro-Toto-Prinzip gilt jedoch für einen dieser dreiunddreißig Tage. Für die Anwendung dieses Prinzips wurde Lag ba’Omer (der dreiunddreißigste Tag Omer) ausgewählt.

Nach diesem Minhag gilt die Trauerzeit nur für dreiunddreißig Tage, verteilt auf die neunundvierzig Omertage. Die gesamte Trauerzeit erstreckt sich somit vom zweiten Tag des Pessachfestes bis zum Tag vor Schavu’ot. Es wurde jedoch innerhalb dieser Frist nur für 33 Tage akzeptiert. Ungeachtet dieser Aufteilung innerhalb der Omer-Periode gilt die Trauer nur für dreiunddreißig aufeinanderfolgende Tage, die vom zweiten Tag von Rosch-Chodesh Ijar bis zum Tag vor Schavuot verlaufen, mit einer teilweisen Ausnahme für Lag ba’Omer. Die ersten 16 Tage der Omerzeit gelten dann nicht als Trauerzeit.

D. Nach einer anderen Version dieses dritten Minhags beginnt die Trauerzeit am ersten Tag von Rosch-Chodesch Ijar bis zum Morgen des dritten Tages vor Schavu’ot. Dies ist der holländische Minhag.

Viele rasieren sich als Minhag nicht während des gesamten Frühesten Omers, d.h. vom zweiten Tag des Pessachs bis zum Tag vor Schavu’ot (siehe Scha´are Teschuva im Namen des Ari – Orach Chaim 493: 8).

Minhag hamakom

Jeder ist verpflichtet, dem Minhag des Ortes zu folgen, an dem er lebt. Es ist wichtig, dass alle Juden in einer Gemeinde den gleichen Minhag halten. Rema (Orach Chaim 493: 3) erklärt, dass man nicht zwei (oder mehr) verschiedene Gewohnheiten an einem Ort behalten kann, da dies dem Tora-Prinzip „lo titgoddedu“ zuwiderläuft. Dies bedeutet, dass man sich innerhalb des jüdischen Volkes nicht in alle Arten von Untergruppen einteilen kann (Dewarim/Deut. 14: 1).

Durch die Aufrechterhaltung unterschiedlicher Bräuche innerhalb einer Gruppe (und erst recht innerhalb eines Wohnortes) scheint es, als ob das jüdische Volk zwei verschiedene Tora´s haben würde.

Heutzutage gibt es jedoch in jeder jüdischen Gemeinde jeder Größe viele Menschen, die ursprünglich an anderen Orten lebten oder deren Vorfahren aus anderen Orten stammten. In Antwerpen gibt es zum Beispiel viele, die vor, während oder nach dem Zweiten Weltkrieg aus Polen, Russland, Ungarn und anderen osteuropäischen Ländern geflohen sind. Einige gehören chassidischen Gruppen an, andere zählen zu den Jekkes oder Litauern.

Jede dieser Gruppen soll ihre eigenen Gewohnheiten beibehalten. Dies steht nicht im Widerspruch zum Grundsatz „lo titgoddedu“, da diese Situation mit dem Fall verglichen werden kann, dass in derselben Stadt zwei rabbinische Gerichte (Baté-din) vorhanden sind.

Jeder Bet-Din hat das Recht, seine eigenen Entscheidungen zu treffen. Entsprechend hat jede Gruppe auch das Recht, ihre eigenen Minhagim fortzusetzen, auch wenn dieser Minhag nicht mit dem ursprünglichen lokalen Minhag übereinstimmt (siehe Igrot Mosché, Orach Chaim, Teil I, Par. 159).

Kein eigener Minhag

Ein Problem, das heute hauptsächlich aktuell ist, ist die Frage, was zu tun ist, wenn jemand kein eigenen Minhag hat. In dieser Zeit, in der viele junge Menschen ihren Weg zurück zum Judentum finden, können die Bräuche der Eltern oft nicht als Richtlinie herangezogen werden, da die Eltern größtenteils vollständig assimiliert waren oder nichts mehr mit dem Judentum unternahmen.

Die Mischna Berura (Orach Chaim 493: 17) sagt, dass man in einem solchen Fall zwischen den verschiedenen Minhagim wählen kann. Will man sich gleichzeitig an die Grenzen der verschiedenen Minhagim halten (man rasiert sich beispielsweise zwischen dem zweiten Tag von Pessach und dem Tag vor Schavuot überhaupt nicht), so ist dies zulässig, da dies aufgrund von Zweifeln am Minhag erfolgt.

Erleichterung verschiedener Minhagim kombinieren
Wenn man jedoch die „Erleichterung“ verschiedener Minhagim kombinieren will (man rasiert sich nicht zwischen Rosch-Chodesh Ijar und Lag ba’Omer), dann ist dies nicht autorisiert (siehe Biur HaGra Orach Chaim 493: 15), da man widersprüchliche Minhagim will und dies zeigt dann an, dass kein Minhag aufrechterhalten wird. Eine solche Person wird als „Übertreter“ bezeichnet und verstößt gegen ein Verbot der Chachamim (Weisen).

Es ist jedoch erlaubt, eine Chatuna (Chassene (Hochzeit)) von Menschen zu besuchen, die einen anderen Minhag haben. Wenn Sie z.B. den Minhag der Trauerperiode vom zweiten Tag Pesach bis Lag ba’Omer beobachten und Bekannte den Minhag haben um erst ab Rosch-chodesj Ijar die Omer-Beschränkungen einzuhalten, können Sie an der mit Gesang und Tanz gefeierten Chassene Ihrer Bekannten teilnehmen. (Igrot Mosché, Orach Chaim, Teil I, Par. 159).