Jan ‍‍2007 - תשסז / תשסח

Lassen sich das Heiligtum von Synagoge und Lehrhaus vereinbaren mit deren Nutzung für profane Gemeindezwecke?

Um dies zu beantworten kommen wir nicht umhin, ein sorgfältiges Quellenstudium bei unsren Gelehrten und Gesetzeslehrern zu betreiben:

„Das Heiligtum der Synagoge und des Lehrhauses ist sehr groß und für sie ist es uns geboten, uns vor Ihm zu fürchten, der in ihnen wohnt, gepriesen sei Sein Name, wie es heißt im 3 B.M. 19,30 „… und mein Heiligtum sollt ihr fürchten“.

Man muss sich sehr deutlich machen, dass es sich hier um nichts Geringeres handelt, als um eines der 613 Gebote. Bei R. Mosche Ben Maimon (Rambam) finden wir in seinem Sefer Ha Mizvot unter Gebote 21 folgendes Zitat:

„Du sollst fürchten das Heiligtum, das heißt du sollst dem Haus die Ehre erteilen und dich dort nicht leichtsinnig benehmen.“

Im Traktat Jevamot 6,2 steht geschrieben:

..Worin besteht die Ehrfurcht vor dem Tempel? Man betrete nicht den Tempelberg mit Stab, Schuhen, Geldgürtel und Staub an den Füßen, ferner benutze man ihn nicht als Durchgang, und vom Leichten auf das Schwerere zu schließen, dass das Ausspucken (zu unterlassen sei). Stellt der Talmud die Frage:

Ich weiß dies von der Zeit, wo der Tempel besteht; Woher dies von der Zeit wo der Tempel nicht besteht?

Antwortet der Talmud:

Es heißt in (3 B.M.19,30) „Meine Sabbat sollt ihr beobachten und mein Heiligtum sollt ihr fürchten.“ Wie das beim Sabbat genannte „Beobachten“ ewig gilt, ebenso gilt die beim Tempel genannte Furcht ewig.“ Beide – das Beobachten, wie auch das Fürchten, der Sabbat ebenso wie das Heiligtum werden nämlich im gleichen Satz, somit in einem Atemzug genannt.

Ebenfalls bei Rambam lesen wir im Buch Vorschriften des Tempels Kapitel 7:

„Und die Synagoge und das Lehrhaus werden ebenfalls ein Heiligtum genannt. So steht in Jecheskel 11, 16: Also spricht G-tt der Herr: Obwohl ich sie entfernt habe unter die Völker und obwohl ich sie zerstreut habe in die Länder, so werde ich ihnen doch zu einem kleinen Heiligtum in den Ländern in die sie gekommen sind.“ Und das erklären wir, das sind die Synagogen und Lehrhäuser. Darum ist verboten, in ihnen gleichgültige Worte zu sprechen. Man darf in ihnen nur Berechnungen für ein Gebot wie für die Armenkasse und dergleichen machen. Man erweist ihnen Ehre und soll in ihnen noch nicht einmal seine kleinen Kinder küssen, denn es gebührt sich nicht, dort eine andere Liebe zu bekunden, als die Liebe zum Ewigen, gepriesen sei Er.“

Und weil die Synagogen auch ein Miniatur Heiliger Tempel genannt werden, müssen wir auch dem „sehr kleinen Tempel“ gegenüber Ehre und Ehrerbietung walten lassen: auf keinen Fall darf unser Verhalten von Leichtfertigkeit noch von Verachtung geprägt sein. In diesem Kontext müssen wir uns sehr genau klarmachen, was konkret erlaubt und was nicht erlaubt, beziehungsweise was sogar ausdrücklich verboten ist im Hinblick auf die Nutzung der Räumlichkeiten von Synagoge und Lehrhaus.

a) Die Trennung von Männern und Frauen in der  Synagoge

Die erste Quelle dieser Trennung finden wir schon im 2 B.M.15, I „damals sang Mosche mit den Kindern Jisraels dies Lied dem Ewigen.“ Und in 2 B.M, 15,20 „und Miriam die Prophetin, Aharons Schwester, nahm die Pauke in die Hand und alle Frauen zogen hinter ihr her. Miriam aber sang ihnen vor.“

In der Mischna im Traktat Sukka Kapitel 5, 51 b lesen wir:

„Wer die Lustbarkeit bei der Wasserprozession nicht gesehen hat, hat im Leben keine Lustbarkeit gesehen. Im Ausgang des ersten Festtages des Hüttenfestes ging man in die Frauenhalle hinab und verrichtete da eine wichtige Verrichtung.“

G’Mara fragte: „Welche bedeutende Verrichtung war es?“ R. Elazar erwiderte: „Wie wir gelernt haben. anfangs war sie glatt, dann machte man ringsherum eine Galerie. Sie richteten es so ein, dass die Frauen  oben und die Männer unten sitzen sollten.“

Die Rabbanan Iehrten: „Anfangs saßen die Frauen innerhalb und die Männer außerhalb, als es aber zu Ausgelassenheiten kam ordnete man an, dass die Frauen außerhalb und die Männer innerhalb sitzen sollen. Da es aber noch zu Ausgelassenheit kam ordnete man an, dass die Frauen oben und die Männer unten sitzen sollten. Wieso aber durfte man dies, es heißt ja in Divrei Ha Jamim in der Chronik A 28, I 9: „Alles schriftlich mich von der Hand des Herrn ist mir unterwiesen!? Raba erwiderte: Sie fanden einen Schritlvers (Zecharia 12,12): Das Land wird trauern, jedes einzelne Geschlecht besonders, das Geschlecht des Hauses David besonders und seine Frauen besonders. Sie sagten, es ist vom Leichten auf das Schwerere zu folgern: Wenn die Torah von der künftigen Zeit, wo man sich in Trauer befindet und außerdem der böse Trieb keine Gewalt haben wird, gesagt hat, Männer besonders und Frauen besonders, um wieviel mehr jetzt, wo man sich in festlicher Stimmung befindet und der böse Trieb Gewalt hat.“ 

Sehr eingehende Behandlung findet das separate Sitzen von Männern und Frauen in der Synagoge jedoch in den Gesetzbüchern früherer Zeiten nicht, da dieser Umstand als Selbstverständlichkeit ohnedies selten genug einer gesonderten Erwähnung bedurfte. Im Unterschied hierzu reagieren die Gesetzeslehrer und Gelehrten der späteren Generationen, insbesondere der letzten 200 Jahre, in unmissverständlichen Worten auf die Tendenz, diesen vorschriftlichen Brauch zu ändern und aufzuweichen. So legten sie fest, dass keiner und keinesfalls das Recht hat etwas zu ändern und wenn auch Eliahu Hanavi kommen sollte, hätte er ebenfalls nicht das Recht diese Vorschrift zu ändern. Und alles mit der Erklärung, Ausgelassenheiten vorzubeugen. Andere wollen dazu auch ergänzen: 3 B.M. 18,3 „Nach ihren Gesetzen sollt ihr nicht wandeln.“

Das Zusammensitzen von Männern und Frauen im Bethaus ist eine Angleichung an die, wenn nicht sogar eine Einführung in die Kirche, welches unter allen Umständen zu verhindern nach dem Rambam eine Erklärung für viele der Verbote der Torah ist.

b) Vorträge und Konzerte in der Synagoge?

Rabbi J. Weinberg s.A. von Montreux, eine der für Europa maßgebenden Autoritäten in halachischen Fragen, kommt in seinem Buch Frage 16 bezugs Vorträgen und Konzerten in Synagogen nach ausführlicher Erörterung zu folgender Quintessenz:

Vorträge in der Synagoge sind erlaubt, aber es wäre richtig vor dem Vortrag ein D’Var Torah vorzulesen oder ein Kapitel THilIim.

Selbstverständlich ist ein Vortrag in der Synagoge nur von einem der als g-ttesfürchtig bekannt ist zu genehmigen, nicht aber von einem Freigeist, denn es wäre zu befürchten, dass es zu G-tteslästerung kommen könnte. Deshalb darf niemand ohne Erlaubnis des Gemeinderabbiners in einer Synagoge einen Vortrag halten.

Diskussionen nach einem Vortrag sind in der Synagoge verboten, denn es ist zu befurchten, es könne zu Ausgelassenheit und Spötterei kommen. Letztere ist ohne dies immer verboten, wie viel mehr jedoch in einer Synagoge.

Profane Konzerte in der Synagoge sind auf jeden Fall verboten und der Rabbiner hat alle Kräfte einzusetzen, solches zu verhindern          .

Auch von religiösen Konzerten in Synagoge und Lehrhaus waren unsere Gesetzeslehrer nicht begeistert.

Und G-tt behüte darf man es nicht erlauben, dass Männer und Frauen zusammen in der Synagoge sitzen, denn das wäre das strengste.

Deshalb müssen Frauen im Frauenabteil (Ezrat Naschim) sitzen, die Männer aber im Ezrat G’Varim.

Bei Platzmangel sollen Männer und Frauen wenigstens separat sitzen, wobei man sich für solche Zwangslagen sogar eingehend damit beschäftigt hat, wie hoch in solchen Notfällen der Vorhang mindestens zu sein hat. All dies aber gilt nur für den Vortrag, zum G-ttesdienst selbst muss die Trennung eine vollkommene sein.

c) Eine Bat Mitzvah in der Synagoge?

Es gibt Meinungsverschiedenheiten, wie weit eine Bat Mitzvah überhaupt als legitimes Ereignis zu werten sei. Nach den meisten Gesetzeslehrern hat eine Bat Mitzvah keinerlei halachische Basis, mehr noch, es handelt sich eigentlich um einen von Reformern und Konservativen übernommenen Ritus, der somit nicht jüdischen, sondern regelrecht katholischen Geruch verströmt.

Die Hauptgründe der Gegner der Bat Mitzvah sind

Frauen sind befreit von den meisten tagtäglichen mit Zeit gebundenen Geboten.

Eine Bat Mitzwah wird die Bescheidenheit des Mädchens möglicherweise über Gebühr auf die Probe stellen.

Es gibt aber auch Befürworter der Bat Mitzvah, wie zum Beispiel R. Weinberg s.A., der es als Pflicht erachtet, gerade in heutiger Zeit alle Kräfte zur Erziehung von Mädchen aufzuwenden. So gebietet es die Pädagogik selbst, auch den Mädchen Bat Mitzvah zu feiern um deren menschliche Gefühle nicht zu verletzen. Dies erlaubt man aber selbstverständlich nur bescheiden und im Familienkreis. Die Feier soll das Kind für die Torah stärken und ihm die Liebe für jüdisches Brauchtum einprägen.

Dadurch ergibt sich dass diese S’uda keine Mitzvah Feier und somit in der Synagoge selbst verboten ist.

All diese Quellen mögen einen Eindruck von der Sorgfalt und dem Respekt vermitteln, mit der die Gesetzeslehrer und Gelehrten selbst vermeintlichen Kleinigkeiten in Fragen der Syagogennutzung begegnen und immer begegnet sind. So zeigt sich zweifelsfrei, dass bei jeder Planung dringenst Rücksprache mit dem für die Gemeinde zuständigen Rabbiner nötig ist.

Wenn wir der Synagoge richtig und vorschriftsmäßig die Ehre erteilen und bewahren hoffen wir, dass der Ewige uns die Ehre erteilen und den Dritten Heiligen Tempel erbauen wird.

Sheji Bane Beit Ha Mikdasch Bimhera. Amen.

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