Jan ‍‍2009 - תשסט / תשע

Eine Erklärung zu Eruw Tawschilin

Auch in einem Haushalt, in dem schon vor dem Feiertag – bzw. den Feiertagen alles für den Schabbat vorbereitet wurde, sollte „Eruw Tawschilin“ durchgeführt werden, weil es nur dann erlaubt ist, das Essen für den Schabat am Freitag aufzuwärmen.

Vor dem Feiertag, der vor einem Schabbat fällt, sollte in der Synagoge angekündigt werden, daß „Eruw Tawschilin“ gemacht werden muß.

Wer am Freiertag und am Schabbat bei jemand zu Gast ist, braucht „Eruw Tawschilin“ nicht zu machen. Trotzdem ist es ihm erlaubt, im Haus seiner Gastgeber, bei den Vorbereitungen mit zu helfen.

Es ist wichig, daß derjenige, der „Eruw Tawschllin“ durchführt, auch den Inhalt versteht. Versteht er kein Hebräisch oder Aramäisch, so sagt er es in der Sprache, die ihm geläufig ist.

Und so wird „Eruw Tawschilin“ gemacht:

Man nimmt ein Stück Brot (Brötchen oder Mazza, mit einem Gewicht von etwa 60 Gramm) und etwas Gekochtes (z.B. ein Ei mit einem Gewicht von etwa 30 Gramm) und wickelt sie zusammen ein. Dann sagt man den Segensspruch:

„Baruch Ata Ad-naj El-hejnu Melech Hao’lam, ascher kidschanu bemitzwotaw weziwanu al mitzwat eruw.“

Dann sagt man:

„Mit diesem Eruw sei uns das Backen, Kochen, Warmhalten, Lichter¬anzünden und all das zu tun erlaubt, was mir am Jom Tow für Schabbat vorbereiten müssen; dies gelte für uns und für alle Juden, die in dieser Stadt wohnen. „

Den „Eruw Tawschillin“ pflegt man bei der dritten Mahlzeit am Schabbat zu essen.

Kann jemand aus irgend einem Grund den „Eruw Tawschilin“ nicht durchführen, so sehe er seine Pflicht dadurch als erfüllt an, daß der Rabbiner seiner Stadt den “Eruw Tawschilin“ vollzogen hat.