Mai ‍‍2018 - תשעח / תשעט

Daf Paraschat Emor 5778

Daf Paraschat HaSchawua

Paraschat Emor
4./5. Mai 2018
20. Ijar 5778

Wajikra 21:1 – 24:23
Haftara: Jecheskel 44:15 – 31

Hier können Sie das Daf als pdf herunterladen: Daf Emor 5778

Die Parascha in Kürze

• Beschränkungen für Kohanim und den Kohen Gadol bezüglich Heirat, Beerdigungen, Essen der Abgaben an die Kohanim und körperliche Makel
• Gesetze über akzeptable Opfertiere
• Gesetze über Feiertage
• Gesetze über das Zünden der Menora, die Schaubrote und die Strafe für G-tteslästerung

Konzept der Woche
וְאִישׁ כִּי־יִתֵּן מוּם בַּעֲמִיתוֹ כַּאֲשֶׁר עָשָׂה כֵּן יֵעָשֶׂה לּוֹ: שֶׁבֶר תַּחַת שֶׁבֶר עַיִן תַּחַת עַיִן שֵׁן תַּחַת שֵׁן כַּאֲשֶׁר יִתֵּן מוּם בָּאָדָם כֵּן יִנָּתֶן בּוֹ:

„Wenn einer seinem Nächsten einen Leibesfehler verursacht, so tue man ihm, wie er getan. Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn, so wie er einem Menschen einen Leibesfehler verursacht hat, so geschehe ihm wieder.“ (24:19-20)

Eine der Fragen, die die Mefarschim (Tora-Kommentatoren) zu diesen Versen stellen, ist, warum die Tora anscheinend am Ende von Vers 20 wiederholt, was schon in Vers 19 steht. Raschi schreibt dazu: „Unsere Rabbiner erklären, dass es sich nicht wörtlich um die Beibringung eines Leibesfehlers handelt, sondern um Ersatz durch Geld. Man schätzt die verletzte Partei wie einen Sklaven ein (dessen Wert durch die Verletzung vermindert würde). Daher steht das Wortיִנָּתֶן (am Ende von Vers 20) als Ausdruck von נְתִינָה , dessen Bedeutung ‚Geben‘ ist, nämlich, eine Sache, die von Hand zu Hand gegeben wird, d.h. Geld.“ Raschi bezieht sich auf die Gemara im Traktat Bava Kamma 84a, die sagt, dass, wenn die Tora hier gemeint hätte, man solle demjenigen, der die Verletzung verursacht hat, dieselbe Verletzung erteilen, dieselben Worte benutzt worden wären: כֵּן יֵעָשֶׂה לּוֹ – so tue man ihm, wie er getan. Weil aber in Vers 20 stattdessen נְתִינָה steht, und also das Wort ‚tun‘ mit ‚geben‘ ersetzt wurde, ist damit eine Geldzahlung gemeint.
Jeder weiß, dass anhand dieser Verse Juden seit langer Zeit vorgeworfen wurde, eine rachsüchtige Religion ihr Eigen zu nennen. Diese Diskussion wurde schon im 8. Jahrhundert zwischen einem gewissen Ben Suta und Rav Saadiah Gaon (882-942), dem führenden jüdischen Gelehrten jener Zeit, geführt. Ben Suta war ein Karäer, der einer Strömung im Judentum anhing, die die Prinzipien und Halachot aus der Gemara, der mündlichen Lehre, ablehnt. Ibn Esra (Rav Avraham Ibn Esra, 1089-1167) beschreibt die Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern in seinem Torakommentar, in der Rav Saadiah Gaon logisch argumentiert, dass die Auslegung Ben Sutas falsch sein muss. Wenn jemand z.B. einen anderen Menschen am Auge verletzt und der Verletzte damit ein Drittel seines Visus verliert, ist es unmöglich, ihn so zu verletzen, dass dasselbe Resultat erfolgt. Wenn eine Wunde in einer kritischen Körperregion erfolgt, wie könnte man verhindern, dass der Täter bei einer solchen Bestrafung sterben würde? Es handelt sich nicht um eine Erfindung unserer Weisen, dass hier finanzielle Kompensation gemeint ist. Historisch kann man bis zu Mosche Rabbenu zurückgehen, der von Haschem die schriftliche und die mündliche Tora am Berg Sinai empfangen hat. Die mündliche Lehre wurde von da an von Generation zu Generation tradiert und niemals wurden andere Strafen als Geldstrafen für solche Vergehen von jüdischen Gerichten verhängt.
Der Vilna Gaon (Rav Elijahu Kremer, 1720-1797) zeigt, dass in der Wortwahl der Tora enthalten ist, dass es sich um eine monetäre Strafe handelt. Es steht: עַיִן תַּחַת עַיִן , wörtlich: Auge unter Auge, und nicht עַיִן בְּעַד עַיִן – Auge für Auge. Wenn man nun die Buchstaben des Alephbets betrachtet und sieht, welcher Buchstabe jeweils auf ע, י und ן folgt, so sind es פ, כ und ס, die das Wort כֶּסֶף – Geld – ergeben. Man muss also ein Auge mit dem, was darunter steht, kompensieren, also Geld bezahlen.
Die Worte עַיִן תַּחַת עַיִן שֵׁן תַּחַת שֵׁן – Auge um Auge, Zahn und Zahn – finden wir auch im Sefer Schemot 21:24. Im dortigen Zusammenhang ist es ganz eindeutig, dass damit nie gemeint ist, man solle dem Verletzenden dasselbe antun, was er dem Verletzten getan hat. Es handelt sich klar darum, dass dem Verletzten Schadenersatz gezahlt wird, wozu seine Heilungskosten, Schmerzensgeld und Invaliditätskompensation gehören. Es handelt sich also um einen ganz modernen Ansatz, der in der Antike ganz und gar nicht üblich war.

Frage der Woche: Was ist die gravierendste Sünde, wofür es am schwersten ist zu sühnen? Antwort, s.G.w., im nächsten Daf.
Antwort auf die zuletzt gestellte Frage: Warum steht in Vers 19:11 das Verbot des Diebstahls im Plural? Ibn Esra (Rav Avraham ibn Esra, 1089-1164) sagt, dass hier der Plural steht, weil jemand, der den Dieb beim Diebstahl sieht und schweigt, selbst wie ein Dieb betrachtet wird.
Biographie der Woche

Rabbi Mosche Isserles

Remo

Jahrzeit 18. Ijar

Rabbiner Mosche Isserles wurde 1520 in Krakau in eine wohlhabende Familie von Gelehrten geboren. Sein Großvater Jechiel Luria war der erste Rabbiner von Brisk. In Lublin, einer der größten jüdischen Gemeinden Polens zu jener Zeit, lernte er an der von seinem späteren Schwiegervater Schalom Schachna (1495-1558) gegründeten Jeschiwa. Zu seinen Mitschülern zählten sein Verwandter Shlomo Luria, der Maharschal (1510-1573), und ein Bruder des Maharal. 1550 kehrte er nach Krakau zurück und begründete dort eine Jeschiwa, wo er unterrichtete und deren Studenten er finanziell unterstützte. Er war ein so bedeutender Gelehrter, dass aus der ganzen jüdischen Welt Fragen an ihn herangetragen wurden und seine halachischen Entscheidungen größte Bedeutung hatten. Der Remo – das Akronym seines Namens, unter dem er auch bekannt ist – verfasste einen Kommentar zu den Arba’a Turim unter dem Namen Darchej Mosche. Sein Kommentar zum Schulchan Aruch, die Mappa, der die aschkenasischen Minhagim dem sephardisch geprägten Schulchan Aruch hinzufügt, machten diesen zum halachischen Standardwerk aller Juden.
Der Remo starb an Lag BaOmer 1572 in Krakau.
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