Jul ‍‍2015 - תשעה / תשעו

»Bin schon vergeben«

HEIRAT

Männer können Eheringe tragen, um ihren Status zu demonstrieren
Siehe, mit diesem Ring wirst du mir angeheiligt nach dem Gesetz von Mosche und Israel«: Mit dieser Formel schließt ein jüdischer Bräutigam unter der Chuppa den Bund der Ehe mit seiner Braut – und steckt ihr während dieser Kidduschin-Zeremonie den Ring an den Finger. Doch dürfen auch jüdische Männer einen Ehering tragen? Und wenn ja, wie bekommen sie den Ring überreicht?

Der Ehering für Männer ist in der jüdischen Tradition nicht üblich. Wie bei anderen neueren Hochzeitsbräuchen, die teilweise aus unserem nichtjüdischen Umfeld stammen, müssen wir uns daher die Frage stellen, ob dieser Brauch erlaubt, erwünscht oder untersagt ist.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig festzuhalten: Die jüdische Eheschließung ist nicht egalitär. In der Tora wird die Eheschließung durch den Mann initiiert: »Wenn ein Mann eine Frau nimmt«, heißt es im 5. Buch Mose 22,13.

MODELL Im Talmud (Kidduschin 5b) steht, dass die Eheschließung von diesem Modell nicht abweichen kann: »Die Rabbiner lehrten: Wie (schließt man die Ehe) mit Kessef (Geld)? Er gab ihr Geld oder einen Wertgegenstand und sagte ihr: ›Du bist mir angeheiligt‹ (…), dann ist sie mit ihm verheiratet. Aber wenn sie ihm etwas gegeben und ihm gesagt hat: ›Ich bin dir angeheiligt‹ (…), dann ist sie nicht verheiratet.« So lautet auch die bis heute gültige Halacha (Schulchan Aruch Ewen haEser, Kapitel 27).

Obwohl die jüdische Eheschließung einige Begriffe aus dem halachischen Handelsgesetz entlehnt hat, heißt das deswegen noch lange nicht, dass der Mann eine Frau »kauft«. Eine Frau ist kein Handelsgut, und der Mann kann sie nicht besitzen. Das betonten unzählige halachische Autoritäten, vom Talmud (Kidduschin 6b) über mittelalterliche Rischonim wie etwa Raschba (Kidduschin 6b), frühmoderne Acharonim wie Awne Miluim (42:1), neuzeitliche Poskim wie Rabbi Naftali Zwi Jehuda Berlin (Neziw, Responsa Meschiw Dawar 4:35) und gegenwärtige Autoren.

Dass der Mann der aktive Partner in einer Transaktion ist, die Handelsbegriffe verwendet, spiegelt lediglich die Tatsache wider, dass nach der Grundhalacha (Ikkar ha-Din) die bis vor einem Jahrtausend in ihrer ursprünglichen Form galt, ein Mann mehr als eine Frau heiraten durfte (Tosafot Kidduschin 4b). Mit der Eheschließung entstehen gegenseitige, aber unterschiedliche Verpflichtungen zwischen Mann und Frau. In der Ketuba, dem jüdischen Ehevertrag, werden ausschließlich die zahlreichen finanziellen Pflichten des Mannes seiner Frau gegenüber aufgezählt.

Bei der Übergabe des Ringes an die Braut aber wird betont, dass die Frau nach der Grundhalacha mehr Freiheit aufgibt als ihr Bräutigam. Erst mit den Verordnungen von Rabbenu Gerschom (geboren im 10. Jahr- hundert in Metz, verstorben im 11. Jahrhundert in Mainz) wurde die monogame jüdische Ehe nun auch für den Mann verpflichtend. Die Zeremonie, die nach der Tora gültig sein und dem Ikkar ha-Din entsprechen soll, behielt jedoch die alte Form.

Nach Rabbi Jaakow Meidan erinnert die traditionelle jüdische Art der Eheschließung auch an die extreme Hingabe des Stammvaters Awraham an seine Frau, die Stammmutter Sara, für die er sogar nach ihrem Ab- leben ein riesiges Vermögen ausgab, um sie angemessen zu ehren. So leitet auch der Talmud Aspekte der Eheschließungszeremonie aus jener Schriftstelle ab.

GESCHENK Die Eheschließung verlangt also, dass der Mann der Frau etwas schenkt, und nicht andersherum. Die gegenseitige Schenkung von Ringen oder Änderung der Kidduschin-Formel würde die Eheschließung ungültig machen. Laut Rabbiner Mosche Feinstein ist die Schenkung eines Rings durch die Braut an den Bräutigam als Brauch fremder Religionen prinzipiell untersagt. Rabbiner Joseph Ber Soloveitchik fürchtete, dass sogar die Schenkung des Rings zu einem anderen Zeitpunkt als unter der Chuppa die Ehe ungültig machen würde. Entsprechend verbietet Responsa be-Mareh haBasak, eine führende nationalreligiöse Ausbildungsstätte in Israel, alle »kreativen Lösungen« unter der Chuppa.

Obwohl es also halachisch nicht zumutbar ist, der Braut unter der Chuppa zu erlauben, ihrem Bräutigam einen Ring zu überreichen, ergibt sich aus den obigen Quellen nicht, dass es Männern prinzipiell verboten ist, einen Ehering zu tragen. Manche Paare gestalten sogar eine besondere Zeremonie nach der Chuppa, zum Beispiel während der Hochzeitsfeier, in der die Frau ihrem Mann den Ring übergibt.

In anderen jüdischen Kreisen ist das Tragen eines Eheringes bei Männern überhaupt nicht üblich, aber auch dort gibt es Ausnahmen. Ein jüdischer Arzt, der sich einer charedischen Gruppe zugewandt hatte und dort voll integriert war, trug entgegen dem dort üblichen Brauch einen Ehering. Als er darauf aufmerksam gemacht wurde, erwiderte er stolz, das Tragen des Rings sei für ihn eine halachische Pflicht. Im Krankenhaus seien jüdische Ärzte bei Singles besonders beliebt; mit seinem Ring demonstriere er aber, nicht zur Verfügung zu stehen.

CHUPPA Dass eine jüdische Hochzeit definitiv nicht allein auf dem Willen des Mannes beruht, kann man an folgendem Brauch erkennen: Bevor der Bräutigam bei der Kidduschin-Zeremonie überhaupt die Formel »Harej at mekudeschet li« (»Siehe, mit diesem Ring wirst du mir angeheiligt nach dem Gesetz von Mosche und Israel«) aussprechen darf, zeigt die Braut mit den drei oder sieben Runden, die sie unter der Chuppa um ihren Bräutigam macht, dass auch sie diese Ehe will.

Sie demonstriert ihre Eigeninitiative ganz im Sinne des Verses in Jeremia 31,22: »Denn der Ewige hat etwas Neues geschaffen auf Erden: die Frau wird den Mann umgeben« – was man auch übersetzen kann mit: »Sie wird dem Mann den Hof machen.«

Aus: Allgemeine Jüdische Wochenzeitung – 30.06.2015