Jun ‍‍2012 - תשעב / תשעג

Pressemitteilung Beschneidung für Judentum unverzichtbar

Mit Bestürzung und Entsetzen nahm die ORD (Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland) das Urteil des Landesgerichtes Köln (151 Ns 169/11) zur Kenntnis, in welchem eine religiös motivierte Beschneidung als Versehrung und Körperverletzung zur Straftat definiert wurde.

Die ORD erklärt:

Die Beschneidung ist für das Judentum seit jeher ein unverzichtbarer Bestandteil! Sie führt direkt auf den Vorvater der drei großen abrahmitischen Religionen, Abraham, zurück, als festes Zeichen des Bundes mit G“tt und der Zugehörigkeit jedes Juden zum jüdischen Volk.

Seither wird die Beschneidung fast 4000 Jahre in ununterbrochener Linie ausgeübt! Schätzungsweise fast eine Milliarde Männer weltweit sind beschnitten, meist aus religiösen, kulturellen oder präventiv gesundheitlichen Gründen, aber wohlgemerkt in der Regel ohne medizinische Indikation – handelt es sich hier um millionenfache Körperverletzung? Kann eine so alte und weltweit verbreitete Tradition als unrechtens gebrandmarkt werden?

Beschneidung ist für das Judentum unverzichtbar! Ohne das Recht auf Beschneidung ist die vom Grundgesetz zugesicherte Religionsfreiheit für das Judentum eine leere Hülle und ein reines Lippenbekenntnis.

Mit dem vom Kölner Landgericht gefällten Urteil macht sich eventuell jeder an einer Beschneidung direkt Mitwirkende strafbar, womit die einfache Ausübung der jüdischen Religion kriminalisiert wird! Mit Bestürzung verfolgt die jüdische Gemeinschaft in Deutschland und weltweit diese Entwicklung – sollte Deutschland in der heutigen Zeit wirklich diese Rolle einnehmen wollen?

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